Nach § 15 StromNZV
sind Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, Engpässe
in ihrem Netz unverzüglich und in geeigneter Form, zumindest aber
auf ihrer Internetseite, zu veröffentlichen.
Da die Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH keine Betreiber von Übertragungsnetzen sind, entfällt
diese Veröffentlichungspflicht.
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