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Erklärung des Strom-Netzbetreibers
zur Feststellung des Grundversorgers
nach §§ 36, 18 EnWG
Gemäß § 36 EnWG in Verbindung mit §18 EnWG ist der
Betreiber von Energieversorgungsnetzen der
allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils
zum 01. Juli, erstmals zum 01.Juli 2006, den Grundversorger
für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen
und bis zum 30. September des jeweiligen
Feststellungsjahres im Internet zu veröffentlichen
sowie der nach Landesrecht zuständigen Behörde
schriftlich mitzuteilen.
Die Grundversorgungspflicht im Netzgebiet
der „Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH“
obliegt, nach Feststellung der am Stichtag
30.06.2018 mit Strom versorgten Haushaltskunden,
dem Energieversorgungsunternehmen:
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH -Vertrieb-
Wasserturmweg 9 19288 Ludwigslust
Ludwigslust, 01.07.2018
Stadtwerke Ludwigslust-Grabow GmbH
-Netzbetrieb-
gez. Bosecke Geschäftsführer
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